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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-
Ausgenommen sind Angebote. Die Waren sind nur in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten lieferbar. Von diesen Mengen kann nicht abgewichen werden. Technische Änderungen i. S. eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form und Farbe usw. sind nur Richtwerte. Vorabmuster und Foliendrucke für den Text der Werbeanbringung erstellen wir nur auf Anforderung bei Auftragserteilung und gegen Berechnung der Mehrkosten. Druck-
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Die Verkaufsangestellten der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Versand: Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, unfrei, ab unserem Lager in Werfenweng. Die Verpackung erfolgt zum Selbstkostenpreis. Lieferungen ab 1. Dezember erfolgen ausschließlich perBahnexpreß bzw. Post-
Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Bei Bestellungen außerhalb unseres Sortiments, insbesondere bei Sonderanfertigungen, trägt -
Die Verantwortung für eine etwaige Verletzung übernimmt im Verhältnis zur Verkäuferin ausschließlich der Besteller. Eine Haftung der Verkäuferin für die Beachtung urheberrechtlicher Vorschriften oder einem Dritten zustehender Schutzrechte ist ausgeschlossen. Mustersendungen, die durch unsachgemäße Behandlung vom Besteller beschädigt werden, sowie Artikel ohne Originalverpackung können nicht zurückgenommen und müssen vom Besteller bezahlt werden. Anfallende Versandkosten trägt der Besteller. Lieferfristen/Liefertermine: Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung.
Die von uns bestätigte Lieferwoche ist ein voraussichtlicher Liefertermin und gilt für die Auslieferung ab Lager Bischofshofen. Der von uns in Aussicht genommene Liefertermin kann nur dann eingehalten werden, wenn uns die Unterlagen für die Werbeanbringung vollständig innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung vorliegen. Druckfreigaben sind innerhalb 3 Tagen bestätigt an uns zu retournieren. Die Lieferzeiten betragen wenn nicht anders vereinbart für neutrale Ware ca. 2 bis 3 Wochen.
Für veredelte (bestickte bzw. bedruckte) Ware oder Muster ca. 4 bis 5 Wochen. Die Lieferzeiten für Lieferungen aus dem Ausland betragen in der Regel ca. 3 bis 4 Monate. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im 4. Quartal können bei einigen Artikeln Lieferzeiten bis zu 8 Wochen auftreten.
Evtl. Schadenersatzansprüche sind für den Fall des Leistungsverzuges und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Liefer-
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Verkäuferin nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt.
Sofern die Verkäuferin die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Besteller Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens die 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt eine entsprechende Information an den Besteller.
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.
Der/die KäuferIn ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltendgemacht werden, nur insoweit berechtigt, als diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Gewährleistung: Mängelrügen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gilt Entsprechendes ab Erkennbarkeit des Mangels, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder besseren nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Werbeanbringung: Wir garantieren ein sauberes Anbringen Ihrer Werbung im Rahmen der technischen Möglichkeiten und nehmen die Anbringung an der uns am werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Artikels vor.
Änderungen oder Verbesserungen der genannten Verfahren müssen wir uns vorbehalten. Bei von uns verschuldeter fehlerhafter Werbeanbringung haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit in Höhe der extra ausgewiesenen Kosten für die Werbeanbringung. Sie haben ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Waren mit Werbeanbringung sind vom Umtausch ausgeschlossen. Datenspeicher: Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten -
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Verkäuferin. Erlischt das Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Bestellers In an der einheitlichen Sache wertmäßig (entsprechend dem Rechnungswert) auf die Verkäuferin übergeht. Der/die Besteller verwahrt das (Mit)Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Der Besteller ist berechtigt, die im Vorbehaltseigentum der Verkäuferin stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er/sie nicht im Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, Schadenersatz etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der/die Besteller/KäuferIn bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab.
Die Verkäuferin ermächtigt ihn/sie unwiderruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Eingriffen in das Eigentumsrecht der Verkäufeirn durch Gläubiger der Besteller , insbesondere der Pfändung der unter Vorbehaltseigentums stehenden Ware hat der Besteller der Verkäuferin sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen.
Der Besteller ist verpflichtet, Dritten gegenüber die Rechte der Verkäuferin an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wahr zu nehmen, solange die Verkäuferin nicht direkt in diese eintritt. Der Besteller hat der Verkäuferin sämtliche Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs von Schäden und Wertminderung zu ersetzen. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Besteller insbesondere für diese Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich.
Für alle Streitigkeiten aus der Rechtsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Besteller unterwerfen sich die Vertragsteile ungeachtet des Wertes des Streitgegenstandes der Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes in A-
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts-